Ab Donnerstag 13.01.2022 entfällt die Testpflicht für „geboosterte“ Personen

11. Januar 2022

Geboosterte Personen, also Personen die zusätzlich zur Grundimmunisierung auch eine Auffischungsimpfung erhalten haben, müssen ab Donnerstag keinen zusätzlichen negativen Corona-Test vorweisen.

Zusätzlich wird es vor Ort möglich sein, beaufsichtigte Selbsttests durchzuführen. Diese berechtigen jedoch nur zur Teilnahme am Trainings bzw. Sportprogramm in der Halle. Es darf kein Test-Zertifikat ausgestellt werden.
Die dazu notwendigen Test-Kits müssen vom Teilnehmer / Mitglied mitgebracht werden. Alternativ kann auch jeder
von einer offiziellen Teststelle ausgestelltes Testzertifikat (Bürgertest) vorgezeigt werden.

Damit kommt es zu einer Verbesserung der Situation!

Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-corona-schutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer