Geboosterte Personen, also Personen die zusätzlich zur Grundimmunisierung auch eine Auffischungsimpfung erhalten haben, müssen ab Donnerstag keinen zusätzlichen negativen Corona-Test vorweisen.
Zusätzlich wird es vor Ort möglich sein, beaufsichtigte Selbsttests durchzuführen. Diese berechtigen jedoch nur zur Teilnahme am Trainings bzw. Sportprogramm in der Halle. Es darf kein Test-Zertifikat ausgestellt werden.
Die dazu notwendigen Test-Kits müssen vom Teilnehmer / Mitglied mitgebracht werden. Alternativ kann auch jeder
von einer offiziellen Teststelle ausgestelltes Testzertifikat (Bürgertest) vorgezeigt werden.
Damit kommt es zu einer Verbesserung der Situation!
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-corona-schutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer