Neue NRW Coronaschutzverordnung vom 28.12.2021 – Tischtennis Training und Wettkämpfe nur mit 2G+

28. Dezember 2021

Training und Wettkämpfe sind seit heute nur noch immunisierten Personen mit zusätzlichem negativen Testergebnis vorbehalten. Das heißt, ihr müsst gemäß Coronaschutzverordnung NRW der Gruppe der vollständig Geimpften, der Genesenen (< 6 Monate), oder dieser beiden Gruppen gleichgestellt sein. Um die Halle betreten zu dürfen, muss zusätzlich ein negativer Antigentest oder PCR Test vorgelegt werden.

Der negative PoC Antigen (Schnelltest) darf maximal 24h alt sein, der PCR Test darf ein Alter von maximal 48h vorweisen.

Beide Nachweise (Immunisierungsnachweis + Testergebnis mit QR-Code) müssen gemeinsam mit einem Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Bitte haltet euch an die Vorgaben, damit wir unseren Sport auch unter erschwerten Bedingungen weiter ausüben können. Danke Euch!

Bleibt gesund!

Euer Vorstand