Laut der aktualisierten Fassung der CoronaSchVO des Landes NRW vom 16.01.2022 entfällt die Testpflicht (2G-Plus) nur für folgende Personengruppen:
1. Geboosterte-Personen, sind Personen die drei Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna, AstraZeneca, oder Janssen-Cilag erhalten haben
2. geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Co-
vid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben.
3. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber
weniger als 90 Tagen zurückliegt. Hinweis: Bei Johnson & Johnson gilt die Booster-Impfung als zweite Impfung. D.h. man muss nach 90 Tagen eine zweite Booster-Impfung erhalten, damit man den vollständigen Impfschutz erhält. Ansonsten entfällt die Test-Befreiung nach 90 Tagen.
4. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber
weniger als 90 Tage zurückliegt.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit negative Testergebnisse von einem Testzentrum vorzuzeigen, oder beaufsichtige Selbsttests vor Ort an der Halle durchzuführen. Die für die vor Ort Test benötigten Test-Kits müssen selbst mitgebracht werden und sollten die Omikron-Virusvariante sicher detektieren können.
Euer Vorstand